Ziele der Zusammenarbeit, Methoden, Dauer und Terminabstände werden gemeinsam abgestimmt. In manchen Fällen können wenige Sitzungen schon wichtige Impulse zur Veränderung setzen. In anderen Situationen kann eine längerfristige Zusammenarbeit zur Begleitung eines Entwicklungsprozesses erforderlich sein.

Zu Beginn vereinbaren wir einen Honorarsatz für die Behandlungs- bzw. Beratungseinheiten und Bedingungen für Terminabsagen werden besprochen.

Eine Erstattung von Behandlungskosten im Rahmen einer privaten Krankenversicherung ist häufig möglich. Erkundigen Sie sich gern danach bei Ihrem Versicherungsträger. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist i. d. R. nicht möglich. Kosten für Traumatherapie zur Behandlung der Folgen von Gewalterfahrung können in einigen Fällen bei anderen Kostenträgern beantragt werden. Hierzu gebe ich gern Auskunft.

Ein ausführliches Vorgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen und Besprechen Ihres Anliegens biete ich Ihnen gern an. Hierfür wird ein Kostenbeitrag erhoben.